Jahresabschluss
Ihr Unternehmenserfolg in Zahlen dargestellt
Zu den Kernbereichen unserer Kanzlei gehört die Jahresabschlusserstellung unter Ausschöpfung aller bilanztechnischen Gestaltungsmöglichkeiten um den Anforderungen unserer Mandanten, zum einen wirtschaftliche Stärke zum anderen durch einen möglichst niedrigen Gewinn die Steuerbelastung zu senken, gerecht zu werden.
Der Jahresabschluss bildet den finanziellen Abschluss Ihres Geschäftsjahres sowie das Ergebnis der Finanzbuchführung ab und dient als Grundlage für die Besteuerung.
Unsere Stärke liegt nicht nur auf dem aktuellen Handels- und Steuerrecht sondern auch auf dem beratenden Teil, sowohl bei den Jahresabschlussbesprechungen als auch bei der Präsentation gegenüber Kreditinstituten, Investoren, Pächtern, Gesellschaftern etc.
Sie erfahren von uns klar, einfach und verständlich mittels einer Jahresabschlussbesprechung wie es um Ihren Unternehmenserfolg bestellt ist.
Unsere Leistungen für Sie, egal für welche Art von Rechtsform:
- Erstellung von Handelsbilanz
- Erstellung Steuerbilanz
- Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG (sog. Einnahmen-Überschuss-Rechnungen)
- Erstellung von Eröffnungsbilanzen
- Erstellung von Zwischenabschlüssen
- Erstellung von Auseinandersetzungsbilanzen
- Veröffentlichung im Bundesanzeiger
- Erstellung Anhang
- „Herbstgespräch“: Vorbereitungsgespräch Jahresabschluss
Ihr Vorteil:
- Sie erhalten einen schnellen Überblick
- Einfache und verständliche Darstellung
- Zeitnahe Erledigung
- Wir präsentieren über Beamer und TV
- Wir geben Ihnen Impulse für Ihr unternehmerisches Denken