Ärzte erzwingen Profillöschung in Jameda
Das Oberlandesgericht Köln erklärte Teile der Ausgestaltung des Bewertungsportals „Jameda“ für unzulässig und gab der Klage zweier Ärzte statt, die die Löschung eines ohne ihr Einverständnis angelegten Profils gefordert hatten.
Jameda, ein Portal, in dem Patientinnen und Patienten Ärztinnen und Ärzte online bewerten können, verlässt seine zulässige Rolle eines neutralen Informationsmittlers und gewährt den an die Plattform zahlenden Medizinern auf unzulässige Weise verdeckte Vorteile. Das meint jedenfalls das Oberlandesgericht Köln im Urteil vom 14.11.2019 (Az. 15 U 89/19 und 15 U 126/19). Andere Funktionen – wie die schon häufig gerichtlich umstrittenen Bewertungen – seien dagegen zulässig.
Das Gericht beanstandete insbesondere, dass auf den ohne Einwilligung eingerichteten Profilen von Ärzten auf die örtliche Konkurrenz verwiesen wird, während auf den Profilen derjenigen, die für die Beiträge auf der Plattform bezahlen, ein solcher Hinweis unterbleibt. Unzulässig sei ebenfalls, dass die zahlenden Ärzte in Auflistungen mit Bild dargestellt werden, während bei den anderen Ärzten nur ein grauer Schattenriss zu sehen ist. Auch die Darstellung von Fachartikeln ist nur den Zahlenden vorbehalten.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sei entscheidend, ob die Plattform ihre grundsätzlich geschützte Position als neutrale Informationsmittlerin dadurch aufgegeben habe, dass sie den zahlenden Kunden verdeckte Vorteile zukommen ließ. Das bejahte das Oberlandesgericht Köln für diesen Fall.
(OLG Köln / STB Web)
Artikel vom 02.12.2019