Steuerberaterwechsel
Der Wechsel zur Steuerkanzlei Grinninger/Tiefenböck – einfacher als Sie denken
Machen Sie bei Ihrer Steuerberatung keine Kompromisse – schließlich geht es um Ihr Geld. Oft scheuen sich Unternehmer und Selbständige davor, Ihren steuerlichen Berater zu wechseln. Dabei schreckt sie meistens der Gedanke an einen hohen administrativen Aufwand ab, der dabei entstehen könnte. Tatsächlich ist es jedoch sehr einfach. Wir übernehmen als Steuerkanzlei gerne die anfallenden Formalitäten für Sie.
Wann sollte man seinen Steuerberater wechseln?
Es gibt verschiedene Gründe, die für einen Wechsel des Steuerberaters oder der Steuerkanzlei sprechen.
- Schlechte Beratung durch den Ansprechpartner oder Steuerberater
- unzureichender Service (z.B. bei Erreichbarkeit, Einhaltung von Terminen, Zuverlässigkeit)
- Die Beratung genügt nicht Ihrem Anspruch, Ihrer Branche oder Ihrem Spezialgebiet
- Die Kosten scheinen zu hoch
- Sie möchten den Vorteil einer modernen, digitalen Buchführung nutzen und ihr Steuerberater bietet diesen Service nicht an
- Umzug oder Betriebsverlagerung
- Der Steuerberater geht in den Ruhestand oder die Kanzlei wird aufgegeben
Worauf Sie beim Wechsel achten sollten
Sie würden gerne zur Steuerkanzlei Grinninger/Tiefenböck wechseln? Darüber freuen wir uns sehr und übernehmen Sie als neuen Mandanten jederzeit gerne. Falls Sie bislang von einem anderen Steuerberater betreut werden, ersuchen wir sie folgende Punkte zu beachten.
- Kündigen Sie vor dem Wechsel bei ihrem aktuellen Steuerberater, wenn ein schriftlicher Vertrag vorliegt.
- Prüfen Sie bitte, ob alle offenen Honorarrechnungen an den Steuerberater beglichen wurden. Bei Nichtbezahlung hat dieser die Möglichkeit Unterlagen einzubehalten.
- Etwaige Haftungsansprüche gegen den bisherigen Steuerberater bleiben bestehen.
Der Wechsel zu uns beginnt mit einem kostenlosen Erstgespräch
Im Rahmen des Erstgesprächs möchten wir Sie und ihr Unternehmen gerne kennenlernen. Falls wir Sie von unserer Kanzlei überzeugen können, erhalten Sie von uns ein Formular, mit dem Sie die Vertretungsvollmacht Ihres bisherigen Steuerberaters oder der bisherigen Steuerkanzlei widerrufen. Gleichzeitig unterzeichnen Sie die neue Vertretungsvollmacht für unsere Kanzlei.
Den Widerruf an Ihren alten Steuerberater leiten wir gerne für Sie weiter. Auch werden wir Ihre Unterlagen bei Ihrem alten Steuerberater anfordern. Falls ihr Steuerberater mit der DATEV Software arbeitet, können wir problemlos Ihre Daten elektronisch übernehmen. Sollte ihr alter Steuerberater mit einer anderen Software gearbeitet haben, prüfen wir gerne für Sie kostenlos, ob wir die Fremddaten importieren können.
Weitere Punkte, die Sie wissen sollten:
- Verschwiegenheit: Nach Beendigung seiner Beratungstätigkeit ist der ehemalige Steuerberater zur Berufsverschwiegenheit verpflichtet. Wenn er dagegen verstoßen würde, hätte das für ihn straf- und berufsrechtliche Konsequenzen.
- Zeitpunkt: Der Kanzleiwechsel kann auch unterjährig durchgeführt werden und ist somit jederzeit möglich.
- Kündigungsfrist: Wenn Sie das Vertrauen zu Ihrem alten Steuerberater verloren haben, können Sie mit sofortiger Wirkung kündigen, sollte keine anderweitige einzelvertragliche Absprache bestehen.
- Daten- und Unterlagenverlust: Steuerberater unterliegen speziellen Berufspflichten. Diese sehen auch vor, die Mandatsübergabe reibungslos zu ermöglichen. Daher brauchen Sie hierbei keine Datenverluste zu befürchten.
- Und das Finanzamt? Wer Sie bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Pflichten berät, entscheiden Sie. Das Finanzamt hat hier keinen Einfluss und kein Mitspracherecht.
- Haftungsansprüche gegenüber dem alten Berater: Die Haftung für etwaige Beratungsfehler bleibt weiterhin bestehen.
Möchten Sie wissen, was wir für Sie tun können? Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für das kostenlose Erstgespräch!